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Wer das erste Mal mit Behörden, Gerichten oder einer Universität in Deutschland zu tun hat, stößt schnell auf den Begriff: beglaubigte Übersetzung erforderlich. Was steckt dahinter?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung, die von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer angefertigt und durch dessen Stempel, Unterschrift sowie eine Bestätigungsformel als korrekt und vollständig beglaubigt wurde. Anders gesagt: Der Übersetzer bürgt mit seiner gerichtlichen Zulassung dafür, dass die Übersetzung inhaltlich exakt dem Original entspricht. Das macht den entscheidenden Unterschied zu einer normalen Übersetzung. Eine normale Übersetzung ist eine sprachliche Leistung — eine beglaubigte Übersetzung ist zusätzlich ein rechtlich anerkanntes Dokument.
In Deutschland dürfen ausschließlich Übersetzer mit gerichtlicher Beeidigung beglaubigte Übersetzungen erstellen.
Diese Übersetzer haben einen formalen Prozess durchlaufen: Sie wurden vom zuständigen Oberlandesgericht oder Landgericht in einem Beeidigungsverfahren überprüft und auf Vertraulichkeit, Genauigkeit und sprachliche Kompetenz vereidigt.
Wichtig zu wissen: Die Beeidigung ist bundeslandspezifisch, wird aber bundesweit anerkannt. Ein in Niedersachsen vereidigter Übersetzer kann auch in Bayern eine gültige beglaubigte Übersetzung anfertigen. Ein normaler Sprachkundiger — und sei er noch so qualifiziert — kann keine rechtlich gültige beglaubigte Übersetzung erstellen. Auch ein muttersprachlicher Anwalt oder ein professioneller Dolmetscher darf das nicht, wenn er nicht zusätzlich vereidigt ist.
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